Eine Person sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet an einem Tablet.

Wussten Sie, dass Sie Ihren Bildungsurlaub aus 2024 ins nächste Jahr übertragen können?

Wenn Sie es 2024 nicht geschafft haben, Ihren Bildungsurlaub zu nehmen, gibt es gute Nachrichten: Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) erlaubt es Ihnen, den nicht genutzten Bildungsurlaub bis zum 31.12.2024 ins Jahr 2025 zu übertragen.

Ihr Vorteil: Im nächsten Jahr können Sie so bis zu zwei Wochen Bildungsurlaub nutzen – eine ideale Gelegenheit für Weiterbildung und persönliche Entwicklung!

Weitere Informationen finden Sie hier:

Eine Übersicht über unser Angebot an Bildungsurlauben für die Jahre 2025 und 2026 finden Sie hier.


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