Wenn Sie es 2024 nicht geschafft haben, Ihren Bildungsurlaub zu nehmen, gibt es gute Nachrichten: Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) erlaubt es Ihnen, den nicht genutzten Bildungsurlaub bis zum 31.12.2024 ins Jahr 2025 zu übertragen.
Ihr Vorteil: Im nächsten Jahr können Sie so bis zu zwei Wochen Bildungsurlaub nutzen – eine ideale Gelegenheit für Weiterbildung und persönliche Entwicklung!
Weitere Informationen finden Sie hier:
Eine Übersicht über unser Angebot an Bildungsurlauben für die Jahre 2025 und 2026 finden Sie hier.