In Hessen haben Beschäftigte und Auszubildende zusätzlich zu Ihrem Erholungsurlaub einen Rechtsanspruch auf jährlichen Bildungsurlaub. Das Arbeitsentgelt wird während der Weiterbildung von Ihrer/Ihrem Arbeitgeber:in weitergezahlt.
Um Bildungsurlaub zu nehmen müssen Sie mindestens 6 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis sein. Dann haben Sie bei Vollbeschäftigung Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung). Dabei können Sie Kurse zur politischen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung buchen sowie z.B. Sprachkurse, Entspannungs- und Computerkurse.
Damit alles klappt, stellen Sie am besten mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einen Antrag. Die Kosten für den Bildungsurlaub tragen Sie selbst. Oft können Sie die Seminarkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Lohnkostenerstattung für Kleinst- und Kleinbetriebe
Wussten Sie, dass Ihr Betrieb vom Land Hessen Geld erhalten kann, wenn Sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen? Wenn Sie in einem Kleinst- und Kleinbetrieb (20 oder weniger Beschäftigte) arbeiten, kann Ihr Betrieb einen pauschalierten Anteil für das für den Zeitraum Ihrer Freistellung (für die Teilnahme am Bildungsurlaub) fortzuzahlende Arbeitsentgelt beantragen. Für das Erstattungsverfahren ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig.
Ihr Betrieb kann den Antrag auf Lohnkostenerstattung innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss Ihres Bildungsurlaubs stellen. Informieren Sie sich dazu auf der Seite des Regierungspräsidium Kassel.